Christoph Bickschlag

Bewertung für den Verkauf

Was ein Käufer sieht, was den Preis trägt und was vor dem Verkauf geordnet werden sollte.

Unternehmensbewertung

Eine Spanne für den Verkauf, kein Wunschpreis.

Vor einem Verkauf braucht es eine Zahl, die ein Käufer nachvollziehen kann. Nicht den Wert, den man sich wünscht, und nicht eine Stelle hinter dem Komma, die Genauigkeit nur vortäuscht.

Die Bewertung ist für den Verkauf gemacht. Sie zeigt eine Spanne, was sie hebt oder drückt, und was sich vor dem ersten Gespräch mit einem Käufer noch lohnt. Sie ersetzt kein steuerliches Gutachten und keinen Kaufvertrag.

Woraus der Wert entsteht.

Für einen Käufer zählt, was der Betrieb künftig trägt. Die Vergangenheit ist die Grundlage, nicht das Ergebnis.

Ertrag

Was künftig bleibt

Bereinigte Ergebnisse der letzten Jahre, ohne einmalige Posten. Dazu ein realistisches Bild der nächsten Jahre, kein Hochrechnen der besten Monate.

Substanz

Was da ist

Vermögen, Schulden, Bestand. Das ist oft die Untergrenze. Ein Käufer zahlt mehr nur, wenn der Ertrag das hergibt.

Vergleich

Was der Markt zahlt

Ähnliche Verkäufe als Einordnung. Sie ersetzen keine eigene Rechnung, sie verhindern einen Preis, der im Raum steht und nirgends vorkommt.

Ablauf.

  1. 01

    Zweck festlegen

    Verkauf, Nachfolge in der Familie oder eine erste Orientierung. Der Anlass bestimmt, wie tief wir gehen und was am Ende auf dem Tisch liegt.

  2. 02

    Unterlagen

    Jahresabschlüsse und BWA der letzten Jahre, wesentliche Verträge, ein Bild von Kunden, Mitarbeitern und dem, was am Inhaber persönlich hängt.

  3. 03

    Bereinigen und rechnen

    Einmaliges herausnehmen, ein nachvollziehbares Geschäftsführergehalt ansetzen, dann eine Spanne statt eines einzelnen Werts.

  4. 04

    Besprechen

    Was den Preis trägt, was ihn drückt, und was vor einem Käufer noch geordnet werden sollte. Danach entscheiden Sie, ob ein Verkauf angegangen wird.

Was Sie bekommen und was nicht.

In der Bewertung

  • Eine Spanne als Grundlage für Verkauf oder Übergabe.
  • Die Annahmen, die den Wert bewegen, in verständlicher Sprache.
  • Hinweise, was sich vor einem Käufer noch lohnt und was man lassen sollte.

Nicht enthalten

  • Ein Gutachten für Finanzamt oder Gericht.
  • Der Kaufpreis, den ein Käufer am Ende zahlt. Der wird verhandelt.
  • Steuerliche Gestaltung und der Vertrag. Dafür bleiben Steuerberater und Anwalt zuständig.

Häufige Fragen.

Ist das schon der Verkaufspreis?

Nein. Es ist die Grundlage, auf der verhandelt wird. Ein Käufer rechnet eigene Risiken, Synergien und Finanzierung dazu. Deshalb liefern wir eine Spanne und die Gründe dahinter.

Welche Unterlagen brauche ich zum Start?

Die letzten Jahresabschlüsse, aktuelle BWA und eine kurze Beschreibung, woran der Betrieb hängt. Fehlendes sagen wir, statt eine lange Liste vorab zu schicken.

Passt das auch zur Nachfolge in der Familie?

Ja. Auch dort braucht es einen Wert, den alle Beteiligten verstehen. Der Anlass ist dann nicht der Markt, sondern eine Übergabe, die später niemand anfechten will.

Mit den Zahlen anfangen, die da sind.

Schildern Sie den Anlass. Wir sagen, welche Unterlagen für eine Verkaufsbewertung reichen und was der nächste Schritt ist.

Gespräch

Worüber sollen wir sprechen?

Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns und klären, ob es um Nachfolge, ein Autohaus oder eine Bewertung geht.

Doktorskamp 7, 26169 Friesoythe